Religion (ev. + kath.)

Die Fachschaft 

Evangelische und Katholische Religion

Jennifer Ecker

Dr. Wolfgang Fenske

Lorena Haas

Rico Hepp

Melanie Heyer (Fachsprecherin)

Eva-Maria Loggen

 

 

Kathy Mann

Daniela Schäffer

Katja Schenk

Florian Sommer



Bild-Impressionen verschiedener Tätigkeiten:

Meditationsraum in der Oberstufe

Die vom Leistungskurs Kunst (Lischka 2017/18) gestaltete Wand des Meditationsraumes:

Die 5. Klassen gestalten Abitur-Ermutigungs-Karten. Diese werden den Abiturientinnen und Abiturienten auf den Arbeitsplatz gestellt:

Die 5. Klassen basteln im Advent Weihnachtsschmuck, damit der Tannenbaum geschmückt werden kann:

Gang zum jüdischen Friedhof

Gang in die Evangelische Kirche

 

Flyer zum Thema Schöpfung

Wichtige Links:

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Weitere Infos zu Reli

Allgemeines

Leben in einer vom christlichen Glauben geprägten Kultur

Ca. 60% der Bevölkerung in unserem Land gehört einer christlichen Konfession an (den beiden großen Konfessionen gehören in Westdeutsche Flächenstaaten 65%, Hessen 59% an). Unser gesellschaftliches System ist subsidiär geordnet, das heißt: Es ist von unten nach oben aufgebaut. Darum unterstützt der Staat gesellschaftlich relevante Gruppen, somit auch die Kirchen. Zudem haben Staat und Kirche aufgrund der christlichen Tradition miteinander Verträge geschlossen, in denen auch der konfessionsgebundene Religionsunterricht geregelt wird (Staatskirchenverträge). Wir leben in einer vom christlichen Glauben geprägten Kultur: Werte, Wissenschaft, Technik, Philosophie, soziales Miteinander, Kunst, Literatur, Wirtschaft, Architektur, Schulen, Universitäten usw. Ohne Kenntnisse desselben bleibt vieles unverständlich bzw. verliert seine geschichtliche Basis.

Teilnahme am Religionsunterricht

Die Teilnahme am Religionsunterricht ist nicht an Konfessionen gebunden. Das bedeutet, dass im evangelischen Unterricht katholische Schülerinnen und Schüler teilnehmen können und umgekehrt, ebenso Schülerinnen und Schüler mit anderem religiösen und weltanschaulichen Hintergründen. Taufe ist keine Bedingung.

Der Religionsunterricht wird durch Lehrpläne bestimmt. In dem für Hessen bestimmten Lehrplan heißt es einleitend https://kultusministerium.hessen.de/sites/default/files/media/g9-evangelische-religion.pdf :

Evangelischer Religionsunterricht leistet einen eigenständigen Beitrag zur persönlichen Orientierung und individuellen Bildung der Schülerinnen und Schüler. Im Rahmen seiner Voraussetzungen hat er die Aufgabe, den christlichen Glauben in Geschichte und Gegenwart sachgemäß darzustellen, seine Bezüge zur heutigen Lebenspraxis des einzelnen wie der Gesellschaft zu klären und zu verdeutlichen. Er soll die religiösen Fragen der Schülerinnen und Schüler aufnehmen und ihnen die Inhalte des christlichen Glaubens so nahe bringen, dass der christliche Glaube für sie als befreiende, herausfordernde und Hoffnung stiftende Lebensmöglichkeit bedeutsam werden kann.

Als didaktisch-methodische Grundlagen werden genannt:

  • Wirklichkeitserschließung
  • Lebensdeutung
  • Handlungsorientierung
  • Dialogfähigkeit
  • Zusammenleben

Entsprechend gibt es fünf Lernschwerpunkte:

  • Biblisch-christliche Tradition
  • Christliches Leben in Geschichte und Gegenwart
  • Ethik
  • Religion und Weltdeutung
  • Individuelle Erfahrungen

Umsetzung der vom Lehrplan vorgegebenen Themen

Die Themen werden unterschiedlich erarbeitet: Plenum, Textarbeit, Referate, Stationenarbeit, je nach Situation verbunden mit Spielen, Rollenspielen, Unterrichtsgängen, Meditationsübungen.

Formalia

In der Mittelstufe findet der Unterricht in den Klassen 5-10 2 stündig in der Woche statt. Es werden in der Mittelstufe im Wesentlichen zwei Tests pro Jahr geschrieben, wovon einer durch eine andere adäquate Leistung ersetzt werden kann. Für die Notengebung ist das Verhältnis schriftlich-mündlich mit ca. 30:70 gegeben.

In der Oberstufe findet der Religionsunterricht 3 stündig statt. Hier werden 2 Tests pro Halbjahr geschrieben. Die Notengebung wird durch das Verhältnis 20:20:60 bestimmt.

In den letzten Jahren haben ca. 1/3 der Schülerinnen und Schüler, die den Religionsunterricht besuchen, in diesem Fach schriftliches bzw. mündliches Abitur abgelegt.